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   SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10 E   

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https://dejure.org/2010,117166
SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10 E (https://dejure.org/2010,117166)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 09.04.2010 - S 12 SF 16/10 E (https://dejure.org/2010,117166)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 09. April 2010 - S 12 SF 16/10 E (https://dejure.org/2010,117166)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10
    Sämtliche heranzuziehende Kriterien stehen selbstständig und gleichwertig nebeneinander (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 01. Juli 2009, - B 4 AS 21/09 R, zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen sind dabei z. B. das Lesen der Verwaltungsentscheidung, die Beratung des Mandanten, das Aktenstudium, das Anfertigung von Notizen, mithin bei Geltendmachung eines An-spruchs die Darlegung, wie sich dieser rechnerisch ermittelt, und zwar unter Eingehung auf die streitigen Rechtsvorschriften sowie der Heranziehung von Kommentarliteratur und, soweit vorhanden, einschlägiger Rechtsprechung (so ausdrücklich: Bundessozialge-richt, Urteil vom 01. Juli 2009, - B 4 AS 21/09 R, zitiert nach juris).

    Auch das Tätigwerden in einem "neuen Teilrechtsgebiet", mithin die Anwendung von Normen kurz nach ihrem Inkrafttreten, genügt für sich allein nicht, eine mehr als durchschnittliche rechtliche Schwierigkeit anzunehmen (vgl. Bundes-sozialgericht, Urteil vom 01. Juli 2009, - B 4 AS 21/09 R, zitiert nach juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - L 1 B 320/05

    Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10
    Unbilligkeit liegt vor, wenn er die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspiel-raums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. September 2006, - L 1 B 320/05 SF SK, zitiert nach juris).

    Dies gilt sowohl für die Verfahrens- und Terminsgebühr (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. September 2006, a. a. O. sowie Keller in jurisPR-SozR 10/2006, Anm. 6) als auch für die der Einigungs- bzw. Erledigungsgebühr.

  • SG Lüneburg, 17.11.2009 - S 31 AS 321/07
    Auszug aus SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10
    Auf die Erinnerung der Kostenschuldnerin, Erinnerungsführe-rin und Beklagten vom 07. Januar 2010 gegen den Kostenan-satz des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 04. Januar 2010 - S 31 AS 321/07 - wird die von der Kosten-schuldnerin, Erinnerungsführerin und Beklagten an die Staatskasse zu erstattende Prozesskostenhilfevergütung endgültig auf einen Betrag in Höhe von 440, 30 EUR festgesetzt.

    Die Kostenschuldnerin, Erinnerungsführerin und Beklagte (im Folgenden nur: Kosten-schuldnerin) wendet sich gegen den Kostenansatz des Urkundsbeamten der Geschäfts-stelle vom 04. Januar 2010 anlässlich der der Prozessbevollmächtigten der Klägers für das vorangegangene Klageverfahren - S 31 AS 321/07 - gewährten Prozesskostenhilfe-vergütung.

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 14/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - isoliertes

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10
    Die Kammer wendet sich aus den genannten Gründen auch ausdrücklich gegen die insoweit gegenteilige Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. etwa Urteil vom 05. Mai 2009, - L 1 AL 55/08 - zitiert nach juris -, nunmehr bei dem Bundessozialge-richt, - B 11 AL 14/09 R anhängig).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 8 B 4/06

    Keine Beschwerde in Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10
    Die Entscheidung ist nicht mit der Beschwerde an das Landessozialgericht Nieder-sachsen-Bremen anfechtbar, weil das Normengefüge der §§ 172 ff. SGG den Normen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes vorgeht (vgl. hierzu: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. März 2009, - L 8 SF 1/09 B sowie zur fehlenden Beschwerdemöglichkeit bei Entscheidungen über die Prozesskostenhilfevergütung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Dezember 2006, - L 8 B 4/06 SO SF, Beschluss vom 17. Oktober 2008, - L 13 B 4/08 SF sowie Beschluss vom 09. Juni 2009, - L 13 B 1/08 SF mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2009 - L 1 AL 55/08

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10
    Die Kammer wendet sich aus den genannten Gründen auch ausdrücklich gegen die insoweit gegenteilige Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. etwa Urteil vom 05. Mai 2009, - L 1 AL 55/08 - zitiert nach juris -, nunmehr bei dem Bundessozialge-richt, - B 11 AL 14/09 R anhängig).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2009 - L 8 SF 1/09
    Auszug aus SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10
    Die Entscheidung ist nicht mit der Beschwerde an das Landessozialgericht Nieder-sachsen-Bremen anfechtbar, weil das Normengefüge der §§ 172 ff. SGG den Normen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes vorgeht (vgl. hierzu: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. März 2009, - L 8 SF 1/09 B sowie zur fehlenden Beschwerdemöglichkeit bei Entscheidungen über die Prozesskostenhilfevergütung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Dezember 2006, - L 8 B 4/06 SO SF, Beschluss vom 17. Oktober 2008, - L 13 B 4/08 SF sowie Beschluss vom 09. Juni 2009, - L 13 B 1/08 SF mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2008 - L 13 B 4/08
    Auszug aus SG Lüneburg, 09.04.2010 - S 12 SF 16/10
    Die Entscheidung ist nicht mit der Beschwerde an das Landessozialgericht Nieder-sachsen-Bremen anfechtbar, weil das Normengefüge der §§ 172 ff. SGG den Normen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Gerichtskostengesetzes vorgeht (vgl. hierzu: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06. März 2009, - L 8 SF 1/09 B sowie zur fehlenden Beschwerdemöglichkeit bei Entscheidungen über die Prozesskostenhilfevergütung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Dezember 2006, - L 8 B 4/06 SO SF, Beschluss vom 17. Oktober 2008, - L 13 B 4/08 SF sowie Beschluss vom 09. Juni 2009, - L 13 B 1/08 SF mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • SG Neuruppin, 18.08.2010 - S 26 AS 467/09

    Sozialgerichtliches Vorverfahren - Rechtsanwaltsgebühr - Rechtsangelegenheit der

    Die Kammer wendet sich aus den genannten Gründen auch ausdrücklich gegen die insoweit gegenteilige Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. etwa Urteil vom 05. Mai 2009, - L 1 AL 55/08, nunmehr bei dem Bundessozialgericht, - B 11 AL 14/09 R anhängig; wie hier zu Recht: Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 09. April 2010, - S 12 SF 16/10 E, jeweils zitiert nach juris).
  • SG Neuruppin, 18.08.2010 - S 26 AS 2238/08

    Sozialgerichtliches Vorverfahren - Rechtsanwaltsgebühr - Schwierigkeitsgrad der

    Die Kammer wendet sich aus den genannten Gründen auch ausdrücklich gegen die insoweit gegenteilige Auffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. etwa Urteil vom 05. Mai 2009, - L 1 AL 55/08, nunmehr bei dem Bundessozialgericht, - B 11 AL 14/09 R anhängig; wie hier zu Recht: Sozialgericht Lüneburg, Beschluss vom 09. April 2010, - S 12 SF 16/10 E, jeweils zitiert nach juris).
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